| Zur Prüfung werden Bewerber zugelassen,
die sich theoretisch und praktisch in denGebieten der Akustik
ausweisen können. Die Kandidaten müssen Einzelmitglied
der SGA sein und die folgenden Bedingungen erfüllen:
Vorbildung
Abschluss einer Hochschule (ETH, Universität), höheren
technischen Lehranstalt oder Fachhochschule, oder Abschluss
einer technischen Berufslehre mit Nachweis einer Grundlagenausbildung
in Physik und Mathematik.
Praktische Berufserfahrung
Mindestens drei Jahre hauptamtliche Tätigkeit auf dem
Gebiet der Akustik. Diese ist mit zwei schriftlichen Arbeiten
zu dokumentieren, an denen der Kandidat massgeblich beteiligt
war.
Informationen und Anmeldung zur Prüfung
Für weitere Auskünfte über die Fachprüfung
«dipl. Akustiker SGA» , können Sie ein E-mail
zu exam@sga-ssa.ch schicken.
Unter der Rubrik "Dokumente/Prüfung" finden
sie die Informationen zur Anmeldung, das
Reglement und die
Liste der Diplomierten Akustiker SGA
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