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Zulassungsbedingungen für die Prüfung

Zur Prüfung werden Bewerber zugelassen, die sich theoretisch und praktisch in denGebieten der Akustik ausweisen können. Die Kandidaten müssen Einzelmitglied der SGA sein und die folgenden Bedingungen erfüllen:

Vorbildung

Abschluss einer Hochschule (ETH, Universität), höheren technischen Lehranstalt oder Fachhochschule, oder Abschluss einer technischen Berufslehre mit Nachweis einer Grundlagenausbildung in Physik und Mathematik.

Praktische Berufserfahrung

Mindestens drei Jahre hauptamtliche Tätigkeit auf dem Gebiet der Akustik. Diese ist mit zwei schriftlichen Arbeiten zu dokumentieren, an denen der Kandidat massgeblich beteiligt war.

Informationen und Anmeldung zur Prüfung

Für weitere Auskünfte über die Fachprüfung «dipl. Akustiker SGA» , können Sie ein E-mail zu exam@sga-ssa.ch schicken.

Unter der Rubrik "Dokumente/Prüfung" finden sie die Informationen zur Anmeldung, das Reglement und die Liste der Diplomierten Akustiker SGA

 

 
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