In folgenden Fachgebieten kann eine
Prüfung abgelegt werden:
- Lärmschutz als behördliche Aufgabe, rechtliche
Grundlagen
- Lärmimmissionen (Verkehrslärm), Schallausbreitung
im Freien
- Lärmemissionen, Eigenschaften von Schallquellen
- Bauakustik (Luft- und Trittschalldämmung, Haustechnik)
- Raumakustik (Schallausbreitung in Räumen)
- Akustische Messtechnik, Schwingungen
- Elektoakustik
Man hat die Möglichkeit, entweder als Generalist auf
bis zu fünf Gebieten geprüft zu werden oder aber
sich durch ein vertieftes Wissen auf wenigen Gebieten auszuweisen.
Ein spezielles Punktesystem legt den zu prüfenden Rahmen
fest.
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