Zur Prüfung werden Bewerber zugelassen, die sich theoretisch und praktisch in den Gebieten der Akustik ausweisen können. Die Kandidaten müssen Einzelmitglied der SGA sein und die folgenden Bedingungen erfüllen:

Vorbildung

Abschluss einer Hochschule (ETH, Universität), höheren technischen Lehranstalt oder Fachhochschule, oder Abschluss einer technischen Berufslehre mit Nachweis einer Grundlagenausbildung in Physik und Mathematik.

Praktische Berufserfahrung

Mindestens drei Jahre hauptamtliche Tätigkeit auf dem Gebiet der Akustik. Diese ist mit zwei schriftlichen Arbeiten zu dokumentieren, an denen der Kandidat massgeblich beteiligt war.